AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LASERELLA e.K.
Mülheimerstraße 96, 46045 Oberhausen
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§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der LASERELLA e.K. (nachfolgend „LASERELLA") und Verbraucherinnen/Verbrauchern (nachfolgend „Kundin/Kunde") über die Website www.laserella.de geschlossen werden, insbesondere für Terminbuchungen sowie – sofern angeboten – für Gutscheine oder Waren.
- Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
- Diese AGB sind auf der Website jederzeit abrufbar und können von der Kundin/dem Kunden gespeichert und ausgedruckt werden.
- Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. LASERELLA kann diese AGB für die Zukunft ändern. Für bereits geschlossene Verträge gelten Änderungen nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder die Kundin/der Kunde der Änderung ausdrücklich zustimmt.
- Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn LASERELLA diese in Textform (z. B. per E-Mail, WhatsApp) bestätigt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
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§ 2 Vertragspartner, Vertragsschluss
- Vertragspartnerin der Kundin/des Kunden ist LASERELLA e.K., Mülheimerstraße 96, 46045 Oberhausen (nachfolgend „LASERELLA"). Weitere Kontaktdaten ergeben sich aus dem Impressum auf www.laserella.de.
- Die Darstellung der Leistungen, Behandlungsinformationen und Preise auf www.laserella.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage.
- Die Kundin/der Kunde kann über das Online-Buchungssystem auf der Website einen Terminwunsch übermitteln („Buchungsanfrage"). Vor dem Absenden der Buchungsanfrage können die Angaben im Rahmen des Buchungsprozesses – soweit technisch vorgesehen – überprüft und korrigiert werden.
- Mit dem Absenden der Buchungsanfrage gibt die Kundin/der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Behandlungsvertrags ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn LASERELLA den Termin in Textform (z. B. per WhatsApp-Nachricht oder E-Mail) bestätigt und dabei Datum und Uhrzeit des Termins nennt (z. B. „Wir haben Sie für den ... um ... Uhr eingetragen.").
- Eine automatisierte oder technische Eingangsbestätigung (z. B. „Ihre Anfrage ist eingegangen") stellt noch keine Annahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Terminbestätigung nach Abs. 4 formuliert ist.
- Ist der gewünschte Termin nicht verfügbar, kommt kein Vertrag zustande. LASERELLA kann der Kundin/dem Kunden einen Alternativtermin vorschlagen; ein Vertrag kommt erst durch Bestätigung gemäß Abs. 4 zustande.
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§ 3 Terminverlegung / Absage durch LASERELLA
- LASERELLA ist berechtigt, einen bestätigten Termin aus wichtigem Grund zu verlegen oder abzusagen, wenn die Durchführung der Behandlung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich oder LASERELLA nicht zumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Erkrankung, unvorhersehbarem Personalausfall, technischen Defekten (z. B. Geräteausfall), höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen.
- LASERELLA informiert die Kundin/den Kunden unverzüglich (z. B. per WhatsApp, E-Mail oder telefonisch) und bietet – soweit möglich – einen zeitnahen Alternativtermin an.
- Soweit die Terminverlegung oder Absage auf einem wichtigen Grund im Sinne von Abs. 1 beruht und LASERELLA die Kundin/den Kunden unverzüglich informiert, sind Ansprüche der Kundin/des Kunden auf Ersatz von Aufwendungen oder Schäden, die allein aufgrund der Terminverlegung/Absage entstehen (z. B. Anfahrtskosten, Verdienstausfall, entgangene Zeit), ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach § 11.
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§ 4 Pflichten der Kundin/des Kunden; Stornierung; Nichterscheinen (No-Show)
- Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Termin pünktlich zu erscheinen und die von LASERELLA übermittelten Vorbereitungshinweise (z. B. Checkliste) zu beachten. Pünktlich bedeutet, dass die Kundin/der Kunde 10 Minuten vor dem vereinbarten Terminbeginn in den Räumen von LASERELLA eintrifft und sich anmeldet. Erforderliche Informationen, die für die Behandlung relevant sind, sind wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
- Die Kundin/der Kunde erscheint grundsätzlich alleine zum Termin. Begleitpersonen sind nur nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch LASERELLA zulässig (z. B. aus organisatorischen, hygienischen, brandschutz- oder kapazitätsbedingten Gründen). Ohne vorherige Bestätigung kann LASERELLA Begleitpersonen den Zutritt verwehren; der Behandlungstermin der Kundin/des Kunden bleibt hiervon unberührt.
- Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins möglich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei LASERELLA innerhalb der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 10:00 bis 18:00 Uhr). Geht eine Stornierung außerhalb der Geschäftszeiten zu, gilt sie erst als zugegangen mit Beginn der nächsten Geschäftszeit.
- Die Stornierung hat in Textform zu erfolgen (z. B. per WhatsApp oder E-Mail an die im Impressum oder in der Terminbestätigung angegebenen Kontaktwege).
- Grundsatz zur Ausfallpauschale: LASERELLA arbeitet mit einem Behandlungsraum und reserviert für jede Buchung einen exklusiven Zeitblock, der bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen regelmäßig nicht anderweitig vergeben werden kann. Die nachstehenden Ausfallpauschalen bilden den hierdurch typischerweise entstehenden Ausfall ab. Der Kundin/dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass LASERELLA ausnahmsweise kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Nicht fristgerechte Stornierung (weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn): Erfolgt die Stornierung nicht fristgerecht (weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn unter Berücksichtigung von Abs. 3–4), ist LASERELLA berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des für den Termin vereinbarten Behandlungspreises zu verlangen, sofern die Kundin/der Kunde die kurzfristige Absage zu vertreten hat.
- Ausfallgebühr bei Nichterscheinen (No-Show): Erscheint die Kundin/der Kunde ohne fristgerechte Stornierung gemäß Abs. 3–6 nicht zum vereinbarten Termin („No-Show"), ist LASERELLA berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 100 % des vereinbarten Behandlungspreises zu verlangen, sofern die Kundin/der Kunde das Nichterscheinen zu vertreten hat.
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§ 5 Zahlungsabwicklung, Verzug, Mahnung, Inkasso/Abtretung
- Die Vergütung für Behandlungen ist – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – vor Ort nach Abschluss des Termins zur Zahlung fällig.
- Forderungen aus Ausfallpauschalen (insbesondere nach § 4) werden der Kundin/dem Kunden in Rechnung gestellt und sind mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Zugang kann insbesondere per Post, per E-Mail oder per WhatsApp erfolgen. Sofern in der Rechnung oder in einer Mahnung keine abweichende Zahlungsfrist genannt ist, ist die Forderung innerhalb von 7 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung zu zahlen.
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Kundin/der Kunde in Verzug. LASERELLA ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie den Ersatz weiterer, durch den Verzug verursachter Schäden zu verlangen (z. B. erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung).
- Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist, ist LASERELLA berechtigt, die Forderung zur Einziehung an einen Rechtsanwalt oder Inkassodienstleister zu übergeben und/oder die Forderung an Dritte abzutreten. Die Kundin/der Kunde hat die dadurch entstehenden erforderlichen und erstattungsfähigen Kosten zu tragen, soweit diese nach den gesetzlichen Vorschriften als Verzugsschaden erstattungsfähig sind. Zu den ersatzfähigen Verzugsschäden können – soweit nach den gesetzlichen Vorschriften erstattungsfähig – insbesondere auch Kosten einer Adressermittlung (z. B. Einwohnermeldeamtsauskunft), Gerichtskosten sowie sonstige erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung gehören.
- Die Übermittlung der für die Durchsetzung der Forderung erforderlichen Daten an beauftragte Rechtsanwälte, Inkassodienstleister oder Abtretungsempfänger erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
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§ 6 Preise, Leistungsumfang, Behandlungsdauer
- Grundlage der Preisberechnung sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der Terminbestätigung auf der Website/Preisliste veröffentlichten Grundpreise. Soweit Behandlungspreise mit „ab" gekennzeichnet sind, handelt es sich um den Grundpreis (Richtwert) für einen durchschnittlichen Behandlungsaufwand. Alle Preise verstehen sich als Endpreise (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar).
- LASERELLA kann Preise und Preislisten jederzeit für die Zukunft ändern; die jeweils aktuellen Grundpreise sind tagesaktuell auf www.laserella.de ersichtlich und können von der Kundin/dem Kunden jederzeit eingesehen werden. Für Termine, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss stattfinden, gelten die zum Vertragsschluss maßgeblichen Grundpreise als Berechnungsgrundlage. Für Termine, die später stattfinden, gelten die am Behandlungstag auf der Website ausgewiesenen Grundpreise als Berechnungsgrundlage.
- Der endgültige Behandlungspreis richtet sich nach dem tatsächlichen Behandlungsaufwand, insbesondere nach der im Rahmen der Behandlung tatsächlich erforderlichen Anzahl an Laser-Impulsen (Schusszahl). Der endgültige Behandlungspreis kann daher erst nach Abschluss der Behandlung verbindlich festgestellt und abgerechnet werden.
- Der tatsächliche Aufwand und damit der endgültige Preis kann je nach individueller Ausgangslage variieren, insbesondere abhängig von Faktoren wie Körpergröße, Umfang, zu behandelnder Hautfläche sowie der hierfür erforderlichen Anzahl an Laser-Impulsen. Ein Mehraufwand kann außerdem entstehen, wenn sich im zu behandelnden Areal mehr als 10 Muttermale befinden, da diese aus Sicherheitsgründen vor der Behandlung abgedeckt werden müssen.
- Auf Wunsch der Kundin/des Kunden kann LASERELLA vor Behandlungsbeginn eine unverbindliche Einschätzung des voraussichtlichen Behandlungsaufwands bzw. der voraussichtlichen Kosten abgeben. Diese Einschätzung ist nicht bindend; maßgeblich ist ausschließlich der nach Abschluss der Behandlung feststellbare tatsächliche Aufwand gemäß Abs. 3.
- Der vereinbarte Preis umfasst ausschließlich die jeweilige Behandlung im vereinbarten Umfang. Zusatzleistungen (z. B. Nachrasieren durch den Behandler, Betäubungscreme oder sonstige Zusatzangebote, sofern angeboten) sind – sofern nicht ausdrücklich als inkludiert ausgewiesen – nicht im Behandlungspreis enthalten und werden nur auf Wunsch gesondert vereinbart und pro Körperstelle/Behandlungsareal berechnet.
- Angaben zur Behandlungsdauer sind Richtwerte. Die tatsächliche Dauer kann je nach individuellem Aufwand, Haut-/Haarbeschaffenheit, Behandlungsareal sowie organisatorischen Abläufen abweichen. Sie kann insbesondere auch variieren, wenn die Behandlungsintensität bzw. Behandlungsgeschwindigkeit aus Gründen des individuellen Schmerzempfindens der Kundin/des Kunden angepasst werden muss. Hieraus können keine Ansprüche hergeleitet werden.
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§ 6a Gutscheine
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Anfrage/Bestellung und Vertragsschluss
Gutscheine können über www.laserella.de angefragt/bestellt werden. Ein Vertrag über den Gutschein kommt erst zustande, wenn der Gutschein vor Ort in den Geschäftsräumen von LASERELLA ausgestellt und bezahlt wird. Bis dahin kann die Kundin/der Kunde die Gutscheinanfrage jederzeit kostenfrei zurücknehmen. -
Ausstellung / Personalisierung / Nichtübertragbarkeit
Gutscheine werden individuell ausgestellt (insbesondere personenbezogen). Ein Gutschein ist nicht übertragbar und nur durch die auf dem Gutschein benannte Person einlösbar. LASERELLA kann zur Prüfung einen geeigneten Identitätsnachweis verlangen. -
Einlösung / Teileinlösung / Restguthaben
a) Sofern der Gutschein als Wertgutschein (Geldbetrag) ausgestellt ist, ist eine Teileinlösung möglich; ein verbleibendes Restguthaben wird fortgeführt.
b) Sofern der Gutschein als Leistungsgutschein (konkrete Behandlung/Behandlungsareal) ausgestellt ist, besteht kein Anspruch auf Teileinlösung; der Gutschein berechtigt zur Inanspruchnahme der bezeichneten Leistung im Rahmen der Einlösung. -
Stornierung / Rückgabe / Widerruf
Nach Ausstellung und Bezahlung des Gutscheins ist eine Stornierung, Rückgabe oder Erstattung ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, soweit der Gutscheinvertrag ausschließlich vor Ort geschlossen wird. -
Preisänderungen / Zuzahlung
a) Wertgutschein: Maßgeblich ist der auf dem Gutschein ausgewiesene Geldbetrag. Eine Zuzahlung aufgrund zwischenzeitlicher Preisänderungen ist nicht geschuldet, soweit die gewählte Leistung mit dem Gutscheinwert abgedeckt ist.
b) Leistungsgutschein mit Zeitraum: Soweit der Gutschein eine bestimmte Behandlung innerhalb eines auf dem Gutschein angegebenen Zeitraums umfasst, gilt diese Leistungszusage innerhalb dieses Zeitraums. Wird die Leistung nach Ablauf dieses Zeitraums eingelöst, kann eine Zuzahlung erforderlich sein, wenn der aktuelle Grundpreis den bei Ausstellung zugrunde gelegten Wert übersteigt. In diesem Fall kann der Gutschein alternativ als Wertgutschein in Höhe des bei Ausstellung gezahlten Betrags angerechnet werden; eine darüberhinausgehende Differenz ist von der Kundin/dem Kunden zu tragen. -
Gültigkeit / Verjährung
Gutscheine sind grundsätzlich bis zum Ablauf der Verjährungsfrist einlösbar (regelmäßig zwei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres der Ausstellung). -
Verlust / Missbrauch / Ersatzgutschein
Die Kundin/der Kunde hat den Gutschein sicher aufzubewahren. Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz. Soweit LASERELLA den Gutschein anhand interner Daten eindeutig identifizieren kann und der Gutschein noch nicht eingelöst wurde, kann LASERELLA nach eigenem Ermessen einen Ersatzgutschein ausstellen. Für die Ausstellung eines Ersatzgutscheins wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR erhoben.
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Anfrage/Bestellung und Vertragsschluss
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§ 7 Behandlungserfolg, Sitzungsanzahl, Behandlungsintervalle, Begriff „dauerhaft"
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Dienstleistung – kein Erfolg geschuldet
LASERELLA schuldet die Durchführung der gebuchten Behandlung als Dienstleistung nach den jeweils geltenden fachlichen Standards, nicht jedoch einen bestimmten Behandlungserfolg oder ein bestimmtes kosmetisches Ergebnis (z. B. vollständige Haarfreiheit oder eine bestimmte prozentuale Reduktion). -
Erforderliche Sitzungsanzahl (Orientierungswert)
Die Laser-Haarentfernung erfordert regelmäßig mehrere Sitzungen, da nicht alle Haare gleichzeitig in der für die Laserbehandlung relevanten Wachstumsphase sind. Die erforderliche Anzahl an Sitzungen ist individuell verschieden; als Orientierungswert werden häufig mehrere Behandlungen benötigt. In der Praxis können im Durchschnitt ca. 4–8 Sitzungen erforderlich sein; je nach Ausgangslage können es auch weniger oder deutlich mehr sein. -
Einflussfaktoren / Auffrischung
Der Behandlungserfolg und die Anzahl der erforderlichen Sitzungen hängen insbesondere von individuellen Faktoren ab, u. a. von Körperregion, Haar- und Hauttyp, Haarzyklus, Haardichte, Haarfarbe sowie vom Hormonhaushalt (z. B. hormonell beeinflusster Haarwuchs/Hirsutismus). Hormonelle Einflüsse können dazu führen, dass mehr Sitzungen und/oder Auffrischungsbehandlungen erforderlich werden und Ergebnisse je nach Region unterschiedlich ausfallen. Auch nach Abschluss einer Behandlungsserie kann es zu Haarneubildung oder Nachwuchs kommen. Die Anwendung von haarwuchsfördernden oder haarwuchsanregenden Arznei- oder Pflegepräparaten (z. B. Minoxidil) sowie sonstige medikamentöse oder hormonelle Behandlungen, die den Haarwuchs beeinflussen, können ebenfalls zu verstärktem Nachwuchs führen und damit das Behandlungsergebnis beeinträchtigen bzw. zusätzliche Sitzungen oder Auffrischungsbehandlungen erforderlich machen. Solche Anwendungen sind LASERELLA vor Behandlungsantritt mitzuteilen (vgl. § 8 Abs. 1). -
Begriff „dauerhaft" / FDA-Verständnis
Soweit auf der Website, in Informationen oder FAQs der Begriff „dauerhaft" verwendet wird, ist damit keine Garantie einer vollständigen und endgültigen Haarentfernung gemeint. Im Sinne der FDA wird „permanent hair reduction" als langfristig stabile Reduktion der nachwachsenden Haare nach Abschluss einer Behandlungsserie verstanden (stabile Reduktion bei Nachmessungen u. a. nach 6, 9 und 12 Monaten). -
Behandlungsintervalle (Richtwerte)
Für einen wirksamen Behandlungsverlauf sind bestimmte Behandlungsintervalle einzuhalten. Die nachstehenden Intervalle sind Richtwerte und können je nach individueller Ausgangslage abweichen; maßgeblich ist die Empfehlung von LASERELLA im Einzelfall:
a) Gesicht: 4–6 Wochen
b) Hals, Nacken, Schultern: 6–8 Wochen
c) Brust, Rücken, Bauch: 6–8 Wochen
d) Arme, Achseln: 6–8 Wochen
e) Intim-/Genitalbereich: 8–10 Wochen
f) Beine, Füße: 8–10 Wochen -
Abweichende Intervalle
Werden die empfohlenen Intervalle wesentlich unter- oder überschritten, kann dies den Behandlungserfolg beeinträchtigen und die insgesamt erforderliche Anzahl an Sitzungen erhöhen. LASERELLA kann im Einzelfall empfehlen, Termine anzupassen bzw. zu verschieben, um einen fachgerechten Behandlungsablauf sicherzustellen.
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Dienstleistung – kein Erfolg geschuldet
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§ 8 Mitwirkungspflichten; Vorbereitung, Kontraindikationen; Zusatzleistungen; Nachsorge; Behandlungsablehnung/-abbruch
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Mitwirkung und wahrheitsgemäße Angaben (vor Behandlungsantritt)
Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, LASERELLA vor Behandlungsantritt alle für die Behandlung relevanten Umstände vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dies umfasst insbesondere den Hautzustand im Behandlungsareal, akute Beschwerden/Infektionen, relevante Vorerkrankungen sowie die Einnahme/Anwendung von Medikamenten oder Präparaten, die die Lichtempfindlichkeit oder Wundheilung beeinflussen können. Die Kundin/der Kunde hat die fachlichen Anweisungen von LASERELLA zur sicheren Durchführung zu befolgen. -
Vorbereitung vor der Behandlung (Mindestanforderungen)
Zur sicheren und fachgerechten Durchführung sind insbesondere einzuhalten:
a) Das Behandlungsareal ist mindestens 4 Wochen vor der Behandlung vor intensiver Sonneneinstrahlung zu schützen; bei Aufenthalten im Freien ist geeigneter Sonnenschutz (z. B. LSF 50) zu verwenden.
b) Im Behandlungsareal dürfen innerhalb der von LASERELLA vorgegebenen Fristen keine konkurrierenden Haarentfernungsmethoden wie Zupfen, Wachsen oder Epilieren angewendet werden; Rasieren ist zulässig.
c) Die zu behandelnden Stellen sind am Vortag der Behandlung zu rasieren. Dies dient der Minimierung von Hautreizungen und der Vermeidung zusätzlicher Hautschädigungen.
d) Am Behandlungstag müssen die zu behandelnden Hautareale frei von Make-up, Cremes, Parfum, Deodorants und vergleichbaren Produkten sein.
e) Die Kundin/der Kunde hat in einem hygienisch einwandfreien Zustand zum Termin zu erscheinen und spätestens 1–2 Stunden vor Behandlungsbeginn zu duschen. Sofern aufgrund starker Geruchsbelästigung oder fehlender Hygiene eine Behandlung nach fachlicher Einschätzung von LASERELLA nicht zumutbar ist, kann LASERELLA die Behandlung ablehnen oder abbrechen; die Kostenfolgen richten sich in diesem Fall nach § 8 Abs. 7 (i. V. m. § 4 Abs. 7).
f) Weitere von LASERELLA vor dem Termin übermittelte oder vor Ort kommunizierte Vorbereitungshinweise (z. B. Checkliste) sind zu beachten. -
Kontraindikationen / Gründe für Ablehnung, Verschiebung oder Abbruch
LASERELLA führt eine Behandlung nicht durch bzw. bricht sie ab, wenn nach fachlicher Einschätzung die sichere Durchführung nicht möglich oder nicht vertretbar ist. Dies gilt insbesondere bei:
a) aktiven Hautinfektionen/-erkrankungen im Behandlungsareal (insbesondere Herpes), entzündeten/irritierten Hautzuständen, offenen Wunden oder vergleichbaren Befunden;
b) Sonnenbrand oder frischer intensiver UV-Exposition (z. B. Sonne/Solarium) oder deutlicher Bräunung im Behandlungsareal;
c) Einnahme/Anwendung von Wirkstoffen/Präparaten, die die Behandlungssicherheit beeinträchtigen können (insbesondere photosensibilisierende Arzneimittel/Präparate oder solche mit Einfluss auf die Wundheilung), wobei dies – je nach Präparat – auch bestimmte Antidepressiva betreffen kann;
d) sonstigen Umständen, die nach fachlicher Einschätzung ein erhöhtes Risiko (z. B. für Verbrennungen, Pigmentveränderungen, Wundheilungsstörungen) begründen.
LASERELLA kann zur Klärung die Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbestätigung verlangen. -
Behandlung auf ausdrücklichen Wunsch trotz Abweichungen (Einzelfall)
Weicht die Kundin/der Kunde von Vorbereitungsvorgaben oder Empfehlungen ab (z. B. Rasur nicht am Vortag) und hält LASERELLA die Behandlung fachlich dennoch für vertretbar (insbesondere liegt keine Kontraindikation nach Abs. 3 vor), kann LASERELLA die Behandlung ausnahmsweise auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin/des Kunden durchführen, sofern die Kundin/der Kunde zuvor über die hierdurch erhöhten Risiken aufgeklärt wurde und dies vor Ort schriftlich oder in Textform bestätigt. Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht.
LASERELLA ist jederzeit berechtigt, die Behandlung trotz ausdrücklichen Wunsches der Kundin/des Kunden abzulehnen oder abzubrechen, wenn nach fachlicher Einschätzung Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken bestehen oder organisatorische Gründe entgegenstehen. Die Durchführung auf Wunsch der Kundin/des Kunden führt nicht zu einem Verzicht auf die fachgerechte und sichere Behandlung; gesetzliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen von LASERELLA bleiben unberührt. Die Kundin/der Kunde trägt jedoch die Verantwortung für Nachteile, die allein aus der abweichenden Vorbereitung bzw. aus unvollständigen/unzutreffenden Angaben resultieren. -
Zusatzleistungen / Nachrasieren
Zusatzleistungen (z. B. Nachrasieren durch den Behandler, Betäubungscreme, sofern angeboten) erfolgen nur nach Verfügbarkeit und organisatorischer Möglichkeit. Die Kundin/der Kunde soll gewünschte Zusatzleistungen möglichst vorab mitteilen, damit LASERELLA die Durchführbarkeit prüfen kann; ein Anspruch auf Durchführung von Zusatzleistungen besteht nicht.
Ist ein Nachrasieren erforderlich, kann LASERELLA – nach Rücksprache vor Ort – ein kostenpflichtiges Nachrasieren anbieten, sofern dies unter Berücksichtigung nachfolgender Termine zeitlich möglich ist. -
Nachsorge nach der Behandlung
Die Kundin/der Kunde hat die von LASERELLA mitgeteilten Nachsorgehinweise einzuhalten. Dazu gehören insbesondere:
a) Behandelte Areale bei Bedarf kühlen und geeignete Feuchtigkeitspflege verwenden.
b) Behandelte Areale mindestens 6 Wochen nicht ungeschützt intensiver Sonne bzw. Solarium auszusetzen; bei Aufenthalten im Freien geeigneten Sonnenschutz (z. B. LSF 50) verwenden.
c) Für mindestens 2 Monate keine Kosmetika mit Duftstoffen auf den behandelten Flächen verwenden; Make-up erst wieder auftragen, wenn keine relevanten Hautreaktionen mehr bestehen.
d) Für eine Woche nach der Behandlung – soweit empfohlen – keine Sauna, kein Alkohol und kein Sport.
e) Nicht an Krusten/Hautreaktionen manipulieren; bei auffälligen oder anhaltenden Beschwerden ärztlichen Rat einholen. -
Behandlungsablehnung / Behandlungsabbruch; Kostenfolgen
LASERELLA ist berechtigt, die Behandlung aus Sicherheits- oder Organisationsgründen abzulehnen, zu verschieben oder abzubrechen, insbesondere wenn Vorbereitungsvorgaben oder Mitwirkungspflichten nicht eingehalten werden oder Kontraindikationen nach Abs. 3 vorliegen. Regelungen zur Verspätung der Kundin/des Kunden sowie zu Terminverkürzung, Abrechnung und Terminverfall bleiben § 10 vorbehalten.
Soweit die Ablehnung/der Abbruch von der Kundin/dem Kunden zu vertreten ist (z. B. unzureichende Vorbereitung, nicht ausreichende Rasur ohne zeitlich mögliches Nachrasieren, Produkte auf der Haut, fehlende Hygiene gemäß Abs. 2 lit. e), unzutreffende/unvollständige Angaben), gilt der Termin als nicht wahrgenommen (No-Show); LASERELLA ist berechtigt, eine Ausfallpauschale nach § 4 Abs. 7 zu verlangen.
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Mitwirkung und wahrheitsgemäße Angaben (vor Behandlungsantritt)
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§ 9 Studioeigentum; Mitgebrachte Gegenstände; Hausrecht
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Einzeltermin / Zutritt
Behandlungen erfolgen grundsätzlich als Einzeltermin. Zutritt zu den Behandlungsräumen haben nur die Kundin/der Kunde und LASERELLA, sofern nicht ausnahmsweise im Vorfeld etwas anderes vereinbart wurde. -
Haftung der Kundin/des Kunden für Studioeigentum
Die Kundin/der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie/er an Einrichtungen, Geräten oder sonstigem Eigentum von LASERELLA (z. B. Laserschutzbrillen) vorsätzlich oder fahrlässig verursacht. -
Keine Verwahrung / Eigenverantwortung für Wertgegenstände
Eine Verwahrung oder Übernahme besonderer Obhut für Garderobe, Geld, Schmuck, Mobiltelefone oder sonstige Wertgegenstände der Kundin/des Kunden erfolgt nicht. Die Kundin/der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, mitgebrachte Gegenstände sicher zu verwahren und möglichst keine Wertgegenstände zum Termin mitzubringen. -
Haftung von LASERELLA für mitgebrachte Gegenstände
LASERELLA haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen der Kundin/des Kunden. -
Hinweis zur Mitteilung von Verlusten
Die Kundin/der Kunde wird gebeten, einen vermuteten Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Gegenstände unverzüglich mitzuteilen, damit eine zeitnahe Klärung vor Ort möglich ist.
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Einzeltermin / Zutritt
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§ 10 Verspätung der Kundin/des Kunden; Terminverkürzung; Abrechnung; Terminverfall
- Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Termin pünktlich gemäß § 4 Abs. 1 zu erscheinen.
- Erscheint die Kundin/der Kunde verspätet, kann LASERELLA die Behandlung – sofern fachlich vertretbar – verkürzt durchführen, um nachfolgende Termine einzuhalten. Ein Anspruch auf Durchführung der Behandlung in voller Dauer besteht in diesem Fall nicht.
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Abrechnung bei verkürzter Durchführung wegen Verspätung (Mindestabrechnung):
a) Erstbehandlung: Wird die Erstbehandlung aufgrund der Verspätung verkürzt durchgeführt, wird mindestens der für die gebuchte Zone ausgewiesene Grundpreis („ab") berechnet.
b) Folgebehandlungen (ab der zweiten Behandlung): Wird eine Folgebehandlung aufgrund der Verspätung verkürzt durchgeführt, wird mindestens auf Basis von 100 % der bei der Erstbehandlung dokumentierten Schusszahl (Laser-Impulse) für das betreffende Areal abgerechnet. Im Übrigen bleibt § 6 unberührt. - Ist aufgrund der Verspätung eine ordnungsgemäße Durchführung der Behandlung nicht mehr möglich oder würde die Durchführung nach fachlicher Einschätzung von LASERELLA den Ablauf nachfolgender Termine beeinträchtigen, ist LASERELLA berechtigt, den Termin abzusagen bzw. die Behandlung nicht durchzuführen.
- Soweit die Nichtdurchführung der Behandlung auf der Verspätung der Kundin/des Kunden beruht und die Kundin/der Kunde die Verspätung zu vertreten hat, gilt der Termin als nicht wahrgenommen; LASERELLA ist berechtigt, eine Ausfallpauschale nach § 4 Abs. 7 zu verlangen.
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§ 11 Haftung
- LASERELLA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LASERELLA – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftung – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin/der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- In den Fällen des Abs. 2 ist die Haftung von LASERELLA der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist eine Haftung von LASERELLA – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Die Haftungsregelungen dieses § 11 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von LASERELLA.
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§ 12 Schlussbestimmungen
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Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. -
Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. -
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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Anwendbares Recht